Text- und Lektoratsdienst
Dr. Leinweber
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Text- und Lektoratsdienst Dr. Leinweber, Kasseler Str. 7, D-34327 Körle Tel./Fax: + 49 (0) 5665-3632, Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. , www.schriftfuchs.de Steuernummer: 032 841 00180 Finanzamt Schwalm-Eder, UStID: DE 151 956 543 1 Geltungsbereich 1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma SCHRIFTFUCHS – nachstehend Dienstleister genannt – mit ihrem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber genannt. 1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, die vom Dienstleiter vorgenommen wurden, werden dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht binnen zwei Wochen schriftlich Widerspruch erhebt. 2 Vertragsgegenstand 2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. 2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei. 2.3 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden. 3 Zustandekommen des Vertrages 3.1 Der Vertrag mit dem Dienstleister kommt mit der Zustimmung zum Auftragsangebot und den AGBs per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg zustande. 3.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung lautet wie folgt: Lektoratsdienst, Texterfassung, Transkription alter Schriften, Schreibkurse und Texterstellung. Insbesondere wird vereinbart: 1. Honorarhöhe 2. Abgabetermin 3. vom Auftraggeber zu liefernde bzw. auch bereitgestellte Unterlagen 4 Vertragsdauer und Vergütung 4.1 Der Vertrag beginnt und endet am vereinbarten Zeitpunkt 4.2 Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von zwei Wochen nach Abschluss vereinbart. 4.3 Eine Kündigung vor Beginn des Vertrages ist nicht vorgesehen. Sie ist nur möglich, wenn der Dienstleister seinen vertraglich vereinbarten Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Kündigt der Auftraggeber entgegen diesem Vertragspunkt 4.3 bereits vor Beginn des Vertrages, ist der Dienstleister für seinen Arbeitsausfall angemessen zu entschädigen. Hierfür wird eine Pauschale von 10 % des Auftragswertes vereinbart. 4.4 Dem Dienstleistungsvertrag liegt der Umfang der geschuldeten Arbeitstätigkeit zugrunde. Diese findet ihre gesetzliche Grundlage in den Vorschriften des Dienstvertrags §§ 611 ff. BGB. 4.5 Sämtliche Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Dienstleister ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt. 4.6 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Dienstleister auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet. 4.7 Sämtliche Leistungen des Dienstleisters verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %. 5 Leistungsumfang 5.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag. 5.2 Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. 5.3 Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal. 5.4 Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten. 6 Verschwiegenheitspflicht 6.1 Der Dienstleister verpflichtet sich, während der Dauer des Dienstverhältnisses und auch nach dessen Beendigung über alle textlichen Inhalte, Betriebs- und Geschäftsabläufe des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren. Sämtliche Urheberrechte verbleiben beim Autor. 7 Vertragsstrafe Im Falle der schuldhaften Nichtaufnahme der vertraglich geschuldeten Tätigkeit oder des Vertragsbruchs bzw. der vorzeitigen Kündigung wegen schuldhaften vertragswidrigen Verhaltens verpflichtet sich der Dienstleister, dem Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % des Auftragswertes zu zahlen. 8 Haftung 8.1 Schadensersatzansprüche gegen den Dienstleister sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Dienstleisters selbst oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Aufträge werden mit größtmöglicher Sorgfalt erledigt. Etwaige Mängel hat der Auftraggeber innerhalb von zwei Wochen, nachdem er die erfolgte Dienstleistung erhalten hat, anzuzeigen und eine Frist zur Nachbesserung zu setzen. Erfolgt keine Mängelrüge, gilt der Text als genehmigt. Gehaftet wird lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und maximal nur bis zur Höhe des Auftragswertes. 8.2 Für alle weiteren Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. 8.3 Die Haftung des Dienstleisters für Mangelfolgeschäden auf dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und soweit sich die Haftung desselben nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt. 9 Gerichtsstand 9.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen den Partnern gilt ausschließlich deutsches Recht. 9.2 Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden in gleichem Maße. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Melsungen. 10 Sonstige Bestimmungen 10.1 Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. 10.2 Eine Änderung des Vertragspunktes 10 bedarf ebenfalls der Schriftform. 11 Salvatorische Klausel Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft. |


